Beschreibung:
Gemäß den Vorgaben des ÖBB-Regelwerkes RWT 12.08 wird die Beleuchtung der Bedienungsräume und Weichenbereiche mit einer mittleren Beleuchtungsstärke von 10 bzw. 20 Lux ausgeführt. Bei Schaltgerüsten und Nahbedieneinrichtungen wird die Beleuchtungsstärke von 20 Lux eingehalten. Es wird ein Abrollgleis ausgeleuchtet, dieses wird im Mittel mit 30 Lux ausgeleuchtet. Zwischen den Wagons wird eine Zusatzbeleuchtung von 8 Lux realisiert.