Beschreibung:
Zur Umsetzung des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes (Bundes-LärmG) ist es erforderlich, alle 5 Jahre eine Strategischen Lärmkartierung durchzuführen. Im Zuge der LK27 ist ein „digitaler Lärmschutzwand-Datensatz“ für den „Straßen-Nahbereich“ bereits im Vorfeld der später notwendigen Lärmberechnung zu erstellen.