STRATEGISCHEN LÄRMKARTIERUNG 2027 - ERSTELLUNG LÄRMSCHUTZWAND-DATENSATZ

Informationen

Gewerke:
Bauleitung/Bauaufsicht
Veröffentlichung: 27.08.2025 13:40:45Abgabe: 31.12.2999 00:00:00Region:

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Beschreibung:
Zur Umsetzung des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes (Bundes-LärmG) ist es erforderlich, alle 5 Jahre eine Strategischen Lärmkartierung durchzuführen. Im Zuge der LK27 ist ein „digitaler Lärmschutzwand-Datensatz“ für den „Straßen-Nahbereich“ bereits im Vorfeld der später notwendigen Lärmberechnung zu erstellen.