Beschreibung:
Bei den zu beschaffenden Fahrtreppenstufen und Kammplatten handelt es sich um Ersatzteile, die für Kone-Fahrtreppen benötigt werden. Für die Erneuerung von Kone-Fahrtreppen können verlässlich nur Kone-Ersatzteile verwendet werden und nicht beliebige Fahrtreppenstufen und Kammplatten irgendeines Herstellers, da diese Ersatzteile nicht für alle Fahrtreppen einheitlich, sondern herstellerspezifisch sind. Somit sollen die benötigten Fahrtreppenstufen und Kammplatten direkt von Kone im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung nach § 206 Abs 1 Z 6 BVergG 2018 bezogen werden: Es handelt sich dabei um zusätzliche Lieferungen für früher durchgeführte Lieferungen des ursprünglichen Unternehmers, die zur teilweisen Erneuerung der gelieferten Waren bestimmt sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde dazu führen, dass Waren mit unterschiedlichen technischen Merkmalen gekauft werden müssten, was eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde.