Beschreibung:
Die Auftraggeberin hat im Anschluss an ein Wettbewerbsverfahren ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 37 Abs. 1 Z 7 BVergG 2018 mit der Gewinnerin des Wettbewerbs durchgeführt. Auf Grundlage dieses Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung wurde der Leistungsvertrag („Vertrag über Generalplanerleistungen“) abgeschlossen. Gegenstand dieses Leistungsvertrags sind die für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Neubaus „T10 – Science & Energy Labs Villach“ der Forschungsgesellschaft der FH Kärnten mbH erforderlichen und zweckmäßigen Generalplanungsleistungen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.