Beschreibung:
Das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG) verpflichtet zur Erfassung und Darstellung der Geräuschbelastung in Ballungsräumen, entlang von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken sowie im Umfeld von Großflughäfen in Form von strategischen Lärmkarten. Die im Rahmen der letzten Kartierungsperiode erstellten Lärmkarten sind gemäß den aktuellen Anforderungen des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes im Jahr 2027 neu zu erstellen und zu aktualisieren.