Beschreibung:
Aufgrund der Vorgaben der technischen Spezifikation für Interoperabilität im Teilsystem Energie ist es erforderlich, gültige EG-Baumusterprüfbescheinigungen in regelmäßigen Zeitabständen zu erneuern. Die Gültigkeit der dzt. vorliegenden Bescheinigungen für die zwei Deckenstromschienensysteme 3.1 und 3.2 läuft mit 03.07.2027 aus.