Beschreibung:
Die vorgezogenen Artenschutzflächen (CEF-Flächen) werden als naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahme hergestellt. Sie dienen der Sicherung und Aufrechterhaltung von Lebensräumen geschützter Tierarten während der Abbruch- und Bauphase sowie der Bereitstellung von Ersatzlebensräumen für gegebenenfalls aus dem Baufeld umzusiedelnde Arten. Die Umsetzung erfolgt gemäß den Vorgaben des UVP-Bescheids und den Auflagen der Naturschutzbehörde.