Beschreibung:
Bei dem VIC handelt sich um einen Geäudekomplex der Kategorisierung CC3. Für Bauwerke der Schadensfolgeklasse CC3 (Consequence Class 3) ist nach den österreichischen OIB-Vorgaben grundsätzlich eine unabhängige Fremdüberwachung (4Augen-Prinzip) der Tragwerksplanung vorgesehen. Die OIB-Richtlinie 1 verweist auf die ÖNORM EN 1990 und fordert für bestimmte Bauwerke der Schadensfolgeklasse CC3 Überwachungsmaßnahmen, also eine Kontrolle durch Dritte.