AVB Nord IH2 - § 8 AM-VO Wiederkehrende Prüfung
Art des Dokuments
Vergebener Auftrag
Veröffentlicht am
10.03.2026
Ort der Leistungserbringung
(österreichweit)
Gewerke
Gebäudereinigung
Kurzbeschreibung
Leistungsumfang gegenständlicher Direktvergabe umfasst im Wesentlichen die Wiederkehrende Prüfung gemäß § 8 AM-VO (Arbeitsmittelverordnung), welche vorschreibt, dass bestimmte Arbeitsmittel (z.B. Türen, Tore, Türöffnungshilfen, Schranken, Schiebetore und Hebezeuge regelmäßig auf Sicherheit geprüft werden müssen.



